Schallimissionsprognose


Das Gutachterbüro Power of Nature erstellt für Planungsbüros, Privatpersonen sowie für Gemeinden kostengünstige und unabhängige Schallimmissionsprognosen für Windenergieanlagen (WEA). Dafür wird eine anerkannte Fachsoftware verwendet. Hierbei werden die geltenden Normen und Richtlinien für die schalltechnische Beurteilung von Windenergieanlagenstandorte – in Abhängigkeit vom jeweiligen Bundesland – berücksichtigt und zur Anwendung gebracht. Herr Dipl. Ing. Jörg Fürtges verwendet natürlich nicht nur die erforderliche Fachsoftware, sondern er befindet sich aufgrund seines Fachwissens und seiner langjährigen Berufserfahrung in der Lage, adäquate Rückschlüsse zu ziehen und auch für schwer zu realisierbare Windprojekte Lösungen zu finden.

Windenergieanlagen gehören gem. §35 Abs. 1 BauGB zu den privilegierten Bauvorhaben und können ausschließlich nur im sog. Außenbereich errichtet werden. Jedoch findet man hier auch Resthöfe und bewirtschaftete Bauernhöfe mit ihren Wohnhäusern, Stallungen und Anbaufläche vor. Diese Wohnbebauung muss hinsichtlich der schalltechnischen Auswirkung aus dem Betrieb von Windenergieanlagen untersucht werden. Auch Ortschaften sowie Städte können in der Nähe von Windvorrangzonen liegen.

Aus der standortbezogenen Schallimmissionsprognose – die der zuständigen Genehmigungsbehörde mit den Antragsunterlagen zur Prüfung vorgelegt wird – kann entnommen werden, welche schalltechnische "Belastung" am Untersuchungsstandort vorliegen. Hierbei werden unter folgenden Schallbelastungen unterschieden:

Die jeweilige Schallintensität wird für die nächstgelegenen Wohngebäude – wo ein mögliches Überscheiten des zulässigen Richtwertes zu erwarten ist – ermittelt, mit dem jeweiligen zulässigen Richtwert verglichen und das Ergebnis in der Schallimmissionsprognose dokumentiert.

Als Grundlage für die Berechnungen dienen die vom Hersteller berechneten bzw. vermessenen Schallleistungspegel der jeweiligen Windenergieanlage.

Wird eine richtwertwertüberschreitende Schallbelastung durch die Neuanlage(n) festgestellt, so werden mögliche Leistungsbeschränkungen der neu geplanten Windenergieanlage(n) ermittelt, womit eine bedenkenlose Betriebsweise der Maschine(n) möglich ist. In diesem Zuge wäre auch eine windparkabhängige Schalloptimierung möglich.

Anwohner können bei einer späteren Offenlegung der Antragsunterlagen anhand der Schallimmissionsprognose ihre mögliche Schallbelastung erkennen.

Inhalte der Schallimmissionsprognose: